
Am 9. März 2010 veranstaltet die Verbraucherzentrale anlässlich der Eröffnung der Doppelausstellung „Radlust“ und „Klima schützen kann jeder“ ab 16:30 Uhr in der Stadtbibliothek Saarbrücken ein sogenanntes „Klimacafé“.
Es handelt sich hierbei um ein „etwas anderes“ Vortragskonzept. Bei Kaffee und Kuchen wird im lockeren Gespräch geklärt, inwieweit Ernährung und Klimaschutz im Zusammenhang Besucher der Veranstaltung haben die freie Wahl zwischen zwei verschiedenen Kuchensorten und zwei unterschiedlichen Heißgetränken. Petra Stein vom Klimateam der Verbraucherzentrale wird während der Veranstaltung über klimabewusste Ernährung am Beispiel der von den Gästen getroffenen Auswahl referieren.
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Das Klimaprojekt der Verbraucherzentrale des Saarlandes eröffnet am Dienstag, dem 9.3.2010 in Zusammenarbeit mit dem ADFC Saar, Radlust, dem VCD Saar, CO2NTRA, der Universität Trier, dem Deutschen Mieterbund Saarland und der Stadtbibliothek Saarbrücken die beiden Ausstellungen „Klima schützen kann jeder“ und „Radlust“ in den Räumen der Saarbrücker Stadtbibliothek im Rathaus St. Johann, die bis zum 10.4.2010 zu sehen sein wird.
Referentin Petra Stein vom Klimateam der Verbraucherzentrale führt am 9.3. ab 16.30 Uhr im „Klimacafé“
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Erotische Dienste am Telefon dürfen die Betreiber nicht über Ortsnetz-Rufnummern anbieten. Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) die Abschaltung zahlreicher Nummern durch die Bundesnetzagentur abgesegnet.
Telefonerotik-Dienste laufen üblicherweise über Rufnummern, die mit 0900 beginnen. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unterliegen derartige Mehrwertdienste klaren Regelungen mit eindeutigen Vorgaben zum Verbraucherschutz. Diese Bestimmungen haben Anbieter zu umgehen versucht. In Fernsehspots und Zeitungen warben sie, herkömmliche Festnetz-Rufnummern zu wählen. Wer anrief, der erhielt je Telefonat eine Rechnung von bis zu 90 Euro. Begründung der Firmen: Mit dem Anruf sei ein Vertrag zustande gekommen.
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Zurzeit wird eine unternehmerische Neuausrichtung der Fernwärmeversorgung für Saarbrücken öffentlich diskutiert.
Die Verbraucherzentrale möchte in diesem Zusammenhang klarstellen,
dass ihre bisher geübte Kritik sich im Wesentlichen an drei Punkten festmacht:
1.
Den Preiserhöhungen im Jahr 2008, die über dem Anstieg im Bundesdurchschnitt lagen
2.
Eine mangelnde Vergleichbarkeit der neu konzipierten Vertragspreise (Neuverträge zum 01.01.2010) mit der bisherigen Preisregelung
3.
Eine Preisänderungsklausel in den Neuverträgen, die sich an die Preise für Öl und Kohle anlehnt
Die Verbraucherzentrale möchte keinesfalls eine Versorgung der Saarbrücker Bürger mit Fernwärme in Misskredit
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Taschenkontrolle in Geschäften erlaubt?
Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. klärt auf
Es ist ein tägliches Szenario: in vielen Ladenlokalen des Einzelhandels finden sich – meist an der Kasse – Schilder, wonach die Kunden ihre Taschen unaufgefordert vor-zeigen sollen. Ein Verbraucher beschwerte sich nun bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes, da ihm in einem Discounter nach Verweigerung, seine Tasche vorzuzei-gen, ein Hausverbot erteilt werden sollte.
“Es ist nicht erlaubt, von einem Kunden eine Taschenkontrolle zu verlangen, wenn gegen diesen kein Diebstahlsverdacht vorliegt.”
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Am Mittwoch, 27. Januar 2010, findet von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr das Schnupper-Seminar “Das dokumentäre Auslandsgeschäft” statt.
Zahlungen im Außenhandel werden oft über Akkreditive, Inkassi oder Garantien abgewickelt. Viele Unternehmen tun sich schwer mit der Entscheidung, wann welches Zahlungsinstrument einzusetzen ist. Um Vorteile und Risiken wirklich abschätzen zu können, ist ein solides Grundwissen über die geltenden Regeln und Usancen unabdingbar—-
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„Ob „Schneechaos“ und „Gefrierschrankkälte“ die aktuelle Wettersituation richtig wiedergeben, darf bezweifelt werden. Mit einem Blick auf den Kalender wird man feststellen, dass Winter ist“, stellt Innenminister Karl Peter Bruch fest. „Und das bedeutet, dass man sein Verhalten als Autofahrer den besonderen Bedingungen anpassen muss.“ Die Polizei gibt folgende zehn Tipps:
1.
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Derzeit melden sich bei der saarländischen Verbraucherzentrale Verbraucher, die Post von einer Hamburger Firma erhalten haben.
Mit der fettgedruckten Überschrift “+++Tolle Angebote warten aus Sie+++”, wird sich für das nette Telefonat vor ein paar Tagen bedankt. Weiter heißt es wörtlich:” Gerne bestätigen wir Ihre telefonische Einwilligung, dass wir, unser Partner die Mainova AG und Dritte Sie ganz unverbindlich zu Werbung telefonisch kontaktieren dürfen. Für den Schutz Ihrer Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist gesorgt. Sie können Ihre Einwilligung selbstverständlich jederzeit widerrufen. Mit Ihrem Einverständnis können unsere Partner Ihnen die aktuellen und deshalb besonders attraktiven Angebote vorstellen. Und das sollten Sie sich auch weiterhin nicht entgehen lassen.”
Allerdings konnten sich die Verbraucher, die sich bei der Verbraucherzentrale Saarland meldeten, nicht an einen derartigen Anruf mit einer Einwilligung zu weiteren Anrufen erinnerN
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Garantieversicherungen für Quelle Geräte - Sinnvoll oder nicht?
Derzeit fragen viele verunsicherte Quelle-Kunden bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. nach, ob sie eine Garantieversicherung für Quelle-Geräte abschließen sollen. Der Insolvenzverwalter der Quelle GmbH hat offenbar in den letzten Wochen viele der ehemaligen Quelle-Kunden angeschrieben und ihnen eine Garantie-Übernahme-Versicherung für technische Geräte, wie beispielsweise Waschmaschinen oder Kühlschränke angeboten.
Karstadt Quelle Versicherung ist als eigenständiges Unternehmen von der Quelle-Insolvenz nicht betroffen und offeriert den Kunden Versicherungsverträge für die Restlaufzeiten der ursprünglichen Herstellergarantien, z. B. für Privileg-Geräte. Die Beiträge für diese Versicherungen sind unterschiedlich hoch und richten sich offenbar nach dem Kaufpreis bzw. der Laufzeit der angebotenen Verträge.
„Auch im Falle einer Insolvenz hat man Garantieansprüche gegenüber den Herstellern.
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Viele Verbraucher im Saarland erhalten in diesen Tagen Post von einem Rechtsanwalt André Amberge aus Duisburg. Dieser zeigt in denen der Verbraucherzentrale des Saarlandes vorliegenden Fällen an, verschiedene Gewinnspielanbieter zu vertreten.
Er beruft sich auf telefonisch geschlossene Verträge, die aufgezeichnet worden sein sollen. In der Folge hätten die Gewinnspielanbieter die Verbraucher bei zahlreichen Gewinnspielen angemeldet, weshalb sie nun zur Zahlung verpflichtet seien.
„Selbstverständlich kann man solch einen Vertrag am Telefon abschließen.“ führt Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale aus Saarlandes aus. „Ob gleichwohl eine Zahlungspflicht besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Nur weil ein Rechtsanwalt schreibt, heißt das nicht, dass die Forderung auch berechtigt ist. Vielmehr muss den Verbrauchern im Nachgang zu diesem Telefonat eine Auftragsbestätigung mit einer korrekten Widerrufsbelehrung zugegangen sein. Auch von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen die Verbraucher Kenntnis haben.“
Verbraucher sollten ..
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