Verfassungsgericht bestätigt Finanzministerium
Der saarländische Finanzstaatssekretär Gerhard Wack erklärt zum heutigen Spruch des Verfassungsgerichtshofs des Saarlan-des, man nehme die Entscheidung des höchsten saarländischen Gerichtes zur Kenntnis und sehe in ihm eine Bestätigung des korrekten Verhaltens der beteiligten Finanzbehörden.
Das Finanzministerium sei von Anfang an für Offenheit und Transparenz gewesen. Die Akten seien dem Landtag so vorge-legt worden, wie es aus Gründen des Schutzes Dritter und der Wahrung des Steuergeheimnisses rechtsstaatlich geboten sei. Dabei seien die in den Akten vorgenommenen Schwärzungen zwingend geboten und entsprächen den vom Bundesfinanzmi-nisterium vorgegebenen, bundesweit geltenden Maßstäben zur Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Aus den jetzt für die Arbeit im Untersuchungsausschuss freige-gebenen Akten ergäbe sich, dass es zu keinem Zeitpunkt ein Entgegenkommen der saarländischen Steuerverwaltung gegen-über der Unternehmensgruppe Ostermann gegeben habe. Es seien weder Steuern gestundet, noch erlassen worden.
Vielmehr seien die maßgeblichen Betriebsprüfungen im Frühjahr 2009 und damit weit vor der Landtagswahl abgeschlossen gewe-sen. Die sich daraus ergebenden Mehrsteuern seien fristgerecht entrichtet worden.
Quelle:
Presse Egon Fischer Finanzministerium Saarbrücken
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