Home > Familie > Fachtagung der “Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind” im Pesch-Haus

Fachtagung der “Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind” im Pesch-Haus

Datei:Breastfeeding infant.jpg
Foto: Ken Hammond   his image is a work of a United States Department of Agriculture

Als im November 2009 der Deutsche Ethikrat die Empfehlung aussprach, die vorhandenen Babyklappen und die bisherigen Angebote zur anonymen Geburt aufzugeben, stieß dieses Votum in der Öffentlichkeit sofort auf deutlichen Widerspruch. Auch in dem Gremium selbst gab es eine Gruppe, die das Mehrheitsurteil nicht teilte und ein Sondervotum abgab. Bei einer Fachtagung der „Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kinder“ des Bistums Speyer und der „Katholischen Akademie Rhein-Neckar“ begründeten am Mittwoch im Ludwigshafener Heinrich Pesch Haus zwei prominente Mitglieder des Ethikrates ihre gegensätzlichen Positionen.

In seinem Plädoyer für das Mehrheitsvotum stellte der Mannheimer Medizinrechtler Professor Dr. Jochen Taupitz die rechtliche Problematik der Angebote anonymer Kindesabgabe heraus. Insbesondere werde dadurch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzt. Dem stehe andererseits das grundlegende Recht des Kindes auf Leben und körperliche Unversehrtheit entgegen. Es stelle sich aber die Frage, ob Maßnahmen anonymer Kindesabgabe überhaupt geeignet seien, das Leben von Kindern zu retten. Wie Befragungen zeigten, würden Frauen, bei denen die Gefahr bestehe, ihr Neugeborenes zu töten oder auszusetzen, von solchen Angeboten kaum erreicht. Sie befänden sich in einer solchen Ausnahmesituation, dass sie nicht planvoll handeln und etwa eine Babyklappe aufsuchen könnten. Die Babyklappe könne im Gegenteil einen Anreiz bieten, Kinder, deren Leben gar nicht bedroht sei, abzulegen.

Anders zu bewerten sei die anonyme Geburt in einem Krankenhaus. Hier bestehe durch den persönlichen Kontakt immer noch die Möglichkeit, auf die Mutter einzuwirken. Deshalb schlage die Ethikkommission ein „Gesetz zur vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung“ vor. Dabei werde Frauen in einer Konfliktsituation für einen angemessenen Zeitraum Geheimhaltung zugesichert, um ihnen im Rahmen einer Beratung und Begleitung bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen.

Der Freiburger Moraltheologe Professor Dr. Eberhard Schockenhoff verteidigte dagegen die Babyklappe und die Möglichkeit der anonymen Geburt als letzten Ausweg, Frauen vor Kurzschlusshandlungen gegen das Leben ihres Kindes zu bewahren. „Wir wissen nie mit letzter Sicherheit, was die Alternative gewesen wäre.“ Eine Babyklappe könne Schlimmeres verhindern, wenn ohne sie das Kind an anderer Stelle unversorgt abgelegt worden wäre. Die Duldung des Angebots sei deshalb trotz aller ethischen und rechtlichen Bedenken weiterhin vertretbar.

Auch Schockenhoff unterschied zwischen der Babyklappe und dem Angebot der anonymen Geburt, die mindestens die Chance  biete, die Anonymität zu einem spätern Zeitpunkt wieder aufzugeben und Verantwortung für das Kind wahrzunehmen. Trotzdem seien Babyklappen zu tolerieren, wenn sie mit dem Ziel eingerichtet würden, das Überleben von Kindern zu gewährleisten und Frauen in existentieller Not zu helfen. Um den Anreiz zu einem unverantwortlichen Umgang mit der Babyklappe zu verhindern, sprach sich Schockenhoff für Träger aus, die daneben eine Palette weiterer Hilfen anbieten, wie dies im kirchlichen Raum die Regel ist. Bezüglich des rechtlichen Dilemmas gab er zu bedenken: Durch die Babyklappe werde zwar das Recht auf Wissen der eigenen Herkunft erschwert, aber nicht unmöglich gemacht. Hingegen werde das Recht auf Leben durch die Tötung des Kindes endgültig zerstört.

In der anschließenden Diskussion überwogen die Argumente für die Babyklappe bei weitem. Die Vorsitzende des Beirates der „Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind“, Landtagsabgeordnete Marlies Kohnle-Gros, verwies darauf, dass durch den 2001 von der Stiftung finanzierten Babykorb am St. Marienkrankenhaus in Ludwigshafen mittlerweile vier Säuglinge in gute Hände übergeben werden konnten. Auch sie hielt weitergehende Hilfen für unverzichtbar, nur Babyklappen seien einfach zu wenig. Das sei auch das Konzept der Stiftung, die sich ein großes niederschwelliges Beratungs- und Hilfsangebot für Mütter in Not- und Konfliktsituationen zum Ziel gesetzt habe. Gisela Büttner, die bisherige Beiratsvorsitzende, bezeichnete den Schutz des Lebens als höchste Verpflichtung für Christen wie für den Staat. Der Babykorb biete dazu eine kleine Möglichkeit. Was nütze das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft, wenn das Kind nicht leben dürfe, so fragte sie.

Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann bezeichnete es als unverzichtbar, dass die Kirche in dieser schwierigen und sensiblen Frage mitspreche und auf den Schutz des menschlichen Lebens und seine Würde hinweise. Für ihn sei die Frage des Missbrauchs von Babykörben weniger gewichtig als die Chance, durch sie Leben zu retten. Allerdings komme es auch auf die Träger an, wofür sie stünden und welche Verlässlichkeit sie hätten. Ebenso sprach sich der Bischof für ein großes Netz von weiteren Hilfestellungen aus. Für das Bistum sei deshalb die „Stiftung für Mutter und Kind“ sehr wichtig. Deren erfolgreiches Engagement sei wesentlich Frau Büttner zu verdanken, die mit ihrer klaren Position zehn Jahre lang Motor und Seele der Stiftung gewesen sei. Für diese „unglaubliche Leidenschaft“ danke er ihr im Namen des ganzen Bistums.


Quelle:
Bischöfliches Ordinariat Speyer

Druckansicht
Categories: Familie
  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks
Du musst Dich anmelden um einen Kommentar zu schreiben