Opferschutz vor Täterschutz

Innenminister Stephan Toscani spricht sich für Sicherungsunterbringung aus: „Es ist nicht zu verantworten, dass sich gefährliche Kriminelle frei bewegen.“
„Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen vor Mördern, Kinderschändern und Vergewaltigern, die immer noch ein hohes Rückfallpotential aufweisen, dauerhaft und verlässlich geschützt werden.“ Das sagte Innenminister Stephan
Toscani heute im Rahmen eines Pressegespräches.
Auf Initiative des saarländischen Innenministers Stephan Toscani hat die Innenministerkonferenz (IMK) im Mai eine Arbeitsgruppe zur Sicherungsverwahrung ins Leben gerufen. Unter Federführung des Saarlandes erarbeiten dort Experten aus Bund und Ländern Vorschläge, um Lösungen u. a. für die sog. „Altfälle“ zu finden. „Bis zur nächsten IMK im Herbst sollen konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen“, so Stephan Toscani.
Am vorliegenden Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums kritisiert er, dass zum Einen die Altfälle unberücksichtigt bleiben, und zum Anderen die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgeschafft wird. Täter könnten demnach nur noch dann in Sicherungsverwahrung kommen, wenn diese schon im Urteil angeordnet oder vorbehalten wird.
Stephan Toscani fordert deswegen die Einführung einer Sicherungsunterbringung. Diese könne die jetzt so brisanten Altfälle und die Fälle der bisherigen nachträglichen Sicherungsverwahrung regeln: „Diesen Ansatz halte ich für zielführend. Die Sicherungsunterbringung stellt eine Möglichkeit dar, die Bevölkerung vor gefährlichen Kriminellen zu schützen, ohne dabei gegen die Menschenrechtskonvention zu verstoßen.“
Der Einsatz eines solchen Instruments müsse allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein. So soll die Sicherungsunterbringung nur bei schwerwiegenden Taten (wie z. B. Mord, Vergewaltigung, Kinderschändung) und bei Tätern eingesetzt werden, von denen etwa auf Grund einer psychischen Störung eine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Zudem muss sich die Ausgestaltung vom normalen Strafvollzug unterscheiden.
Stephan Toscani: „Dieser Ansatz deckt sich im Ergebnis auch mit dem Wunsch nach einer präventiven Ingewahrsamnahme im Polizeigesetz. Beides würde verhindern, dass sich gefährliche Straftäter frei bewegen. Die Regelung hätte aber nur in unserem Bundesland Gültigkeit und nicht in der ganzen Bundesrepublik.“
Innenminister Stephan Toscani präferiert statt dessen eine bundesweit einheitliche Regelung, um „Tätertourismus“ zu vermeiden. Sollte es allerdings keine zufriedenstellende Regelung auf Bundesebene geben, müssten die Länder notfalls eigene Regelungen, z. B. im Polizei- oder Unterbringungsrecht, einführen.
„Bis dahin gibt es für polizeiliche Kontrollen rund um die Uhr – wie sie im Fall des im Mai entlassenen Triebtäters angeordnet wurden - keine Alternative“, so der Innenminister. „Solange von der betreffenden Person eine erhebliche Gefahr für die Bürger ausgeht, wird die Kontrolle fortgeführt. Wir haben es bei den Tätern mit Personen zu tun, bei denen Gutachten belegen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten begehen werden. Straftaten, die mit erheblichen seelischen und körperlichen Schädigungen für die Opfer verbunden wären“, stellte Stephan Toscani klar. Die Kontrolle sei mit hohem Aufwand für die Polizei verbunden, zumal, wenn es zu weiteren Freilassungen in den kommenden Monaten käme. Und: Im Gegensatz zur Sicherungsunterbringung könne auch eine 24-Stunden-Kontrolle 100%-Sicherheit nicht garantieren.
Quelle:
Anne Julia Richter
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