Die Verbraucherzentrale Saarbrücken warnt
Vorsicht vor unüberlegten Verträgen an der Haustür –
Verbraucherzentrale berät zu Fenster-Erneuerung
In den letzten Tagen sind Eigenheimbesitzer von einer Fenster-Firma angerufen worden. Eine Mitarbeiterin der Firma fragte, ob Interesse an neuen Fenstern besteht. Wer nicht selbstsicher Zufriedenheit äußert, über den Zustand seines Hauses, dem wird flugs ein Termin zum Verkaufsgespräch aufgedrängt. Ganz harmlos heißt es, dass ein Außendienst-Mitarbeiter unverbindlich das Fensterangebot vorstellen will.
Ist der Vertreter aber erst im Haus, beweist er sein Geschick. Ein guter Verkäufer verwickelt die Interessenten in ein lang andauerndes Gespräch. Die Betroffenen können sich nach mehr als zwei Stunden kaum noch konzentrieren. Auch weil Vergleichsmöglichkeiten fehlen, wird dann unüberlegt unterschrieben.
Für solche Fälle hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht geschaffen. Dieses Recht besteht immer dann, wenn der Vertreter nicht zum Vertragsabschluß, sondern zur Vorstellung des Angebots nach Hause gebeten worden ist. Die Firma muss übrigens ausdrücklich über das Widerrufsrecht und seine Folgen informieren. Falls die Widerrufsbelehrung fehlt, kann der Widerruf auch später noch ausgeübt werden – vor der endgültigen Vertragsabwicklung.
Bei Haustürgeschäften ist der Widerruf als Überrumpelungsschutz die Regel. Eine ausdrückliche Bestellung zum Vertragsabschluß ist die Ausnahme, die die Firma beweisen muss.
Das Widerrufsrecht sollte schriftlich, am besten per Einschreiben ausgeübt werden.
Gerade wenn es um teure Sanierungsmaßnahmen am Haus geht, bietet die Verbraucherzentrale eine von Anbietern unabhängige Energieberatung durch Architekten und Ingenieure an. Diese können erläutern, wie hoch die Energie-Einsparmöglichkeiten sind, wenn man die Fenster austauscht. Hierbei werden die unterschiedlichen Qualitäten der neuen Fenster und Rahmenmaterialien berücksichtigt. Die Energieberater der Verbraucherzentrale geben darüber hinaus Hinweise, ob durch andere, evtl. preiswertere Sanierungsarbeiten mehr Heizungsenergie eingespart werden kann.
Sowohl bei Fragen zum Widerrufsrecht als auch bei Fragen zur energietechnischen Sanierung eines Hauses, bietet die Verbraucherzentrale Beratungstermine an, in Saarbrücken unter der Telefonnummer 0681 50089-0. Für die Energieberatung kann nachmittags die Durchwahl -15 gewählt werden. In Dillingen können Termin vereinbart werden unter der Telefonnummer 06831 97 65 65, in Merzig unter der Telefonnummer 06861 5444.
Quelle:
Gertrud Truar
Details
Druckansicht