Home > Politik, Regionen, Rheinland-Pfalz > Die Staatskanzlei Mainz informiert

Die Staatskanzlei Mainz informiert

logo-rheinland-pfalzDie rheinland-pfälzische Landesregierung lehnt die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand, also das Aufbringen von Brandzeichen, ab und wird einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen. „Die Kennzeichnung mittels eines Mikrochips ist technisch möglich und seit 2008 von der Europäischen Union vorgeschrieben. Es gibt also keinen Grund, eine zusätzliche Kennzeichnung durch Schenkelbrand zuzulassen. Pferde müssen vor sinnlosen Schmerzen geschützt werden“, stellen Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad fest.

Beim Schenkelbrand kommen sowohl der Heiß- als auch der Kaltbrand zur Anwendung. Beim Heißbrand - also dem Aufbringen der Kennzeichen mit einem heißen Eisen auf die Haut - entstehen Verbrennungen und hiermit erhebliche Leiden und Schmerzen. Der Kaltbrand führt durch Gefrieren der Haut zu einer Zerstörung ihrer Pigmentzellen.

Für die Kennzeichnung und Identifizierung von Pferden stehen schon seit einiger Zeit Transponderchips zur Verfügung, deren Anbringung unter der Haut mit wesentlich weniger Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere verbunden ist. Darüber hinaus wird diese Art der Kennzeichnung für seit Juli 2009 geborene Tiere durch EU-Verordnung grundsätzlich vorgeschrieben. „Beim Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit von Tieren darf es keine Ausnahmen geben“, betonen Beck und Conrad.

Derzeit gestattet das Tierschutzgesetz, in welchem das Zerstören von Geweben eines Wirbeltieres grundsätzlich verboten ist, eine Ausnahme für den Schenkelbrand beim Pferd. Die rheinland-pfälzische Landesregierung will diese Ausnahmeregelung mit ihrer Bundesratsinitiative abschaffen. Die Länderkammer soll über den Antrag nach der Sommerpause abstimmen.

MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT, FAMILIE UND FRAUEN

Berufliche Weiterbildung

Dreyer: QualiSchecks fördern berufliche Weiterbildung älterer Beschäftigter

In den ersten zwölf Monaten seit der Einführung wurden bereits 872 QualiSchecks ausgestellt, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Das Ministerium hat das Programm im vergangenen Sommer aufgelegt, um die Bereitschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur beruflichen Weiterbildung zu stärken. Beschäftigte ab 45 Jahren können mit dem QualiScheck finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung erhalten. „Wir wollen berufliche Kompetenzen weiter fördern und dadurch auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Land stärken“, sagte die Ministerin. Das Land stellt dafür bis Ende 2010 eine Million Euro bereit. Die Förderung leistet einen Beitrag zur Qualifizierung und Fachkräftesicherung im Land, die die Landesregierung unter dem Motto „Gute Leute – Gute Aussichten“ aktiv vorantreibt.

„Ich freue mich, dass der QualiScheck gut angenommen wird. Die rege Nachfrage zeigt uns, dass sich die Beschäftigten der Bedeutung kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung stärker bewusst sind und auch selber aktiv werden. Gleichzeitig wird der QualiScheck als gutes Instrument zur beruflichen Weiterbildung angenommen“, sagte Malu Dreyer. Die berufliche Weiterbildung werde vor dem Hintergrund einer stetig komplexer werdenden Arbeitswelt und der demographischen Entwicklung immer wichtiger.

Den QualiScheck können Beschäftigte über 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen. Gerade kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten in Rheinland-Pfalz können ihn für ihre Beschäftigten über 45 Jahre nutzen, ebenso wie mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber, Selbständige und Freiberufler ab 45 Jahren in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung oder Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Anspruchsberechtigt sind auch Frauen und Männer, die in den Beruf zurückkehren und älter als 45 Jahre sind, wenn sie ihren Beruf wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben. Die Förderung liegt bei 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro, einmal im Jahr.

Weitere Informationen zum QualiScheck erhalten Interessierte unter der kostenfreien Rufnummer 0800-5888432 oder im Internet unter www.qualischeck.rlp.de.

Quelle:
Staatskanzlei Mainz

Druckansicht
  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks
Du musst Dich anmelden um einen Kommentar zu schreiben