Sozialkürzungen in Luxembourg

Nachdem der Finanzminister im Rahmen der Tripartite die geplanten
Sparmaßnahmen vorgestellt hat, hat der OGBL sofort vor dem diskriminierenden
Potenzial verschiedener dieser Maßnahmen insbesondere für die Grenzgänger
gewarnt. Dies brachte die Regierung trotzdem nicht zur Vernunft und demzufolge
ließ sie das Gesetz zur Abänderung der staatlichen Finanzbeihilfen für
Hochschulstudien in aller Eile beschließen. Mittels dieser Gesetzgebung streicht die
Regierung den über 18-jährigen Kindern der in Luxemburg arbeitenden
Grenzgänger, die Familienzulagen und die Steuervergünstigung auch Kinderbonus
genannt. Mehr als 6.000 Grenzgängerhaushalte sollen von dieser Maßnahme
betroffen sein.
Des Weiteren werden die Studenten einkommensschwacher, in Luxemburg
lebender Familien, gegenüber den Studenten, die besser verdienende Eltern haben,
benachteiligt.
Nach der Einführung der „chèques-services“, einer an die Luxemburger
Wohnortklausel gekoppelten Naturalleistung für die Kinderbetreuung bis zum 12.
Lebensjahr, handelt es sich nun um eine zweite Maßnahme, die die Regierung
einführt, um auf dem Rücken der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger zu
sparen. Kommt dann noch hinzu, dass die Kilometerpauschale um die Hälfte
reduziert wird, eine Maßnahme die in besonderem Maße die Grenzgänger, die ja oft
längere Anfahrtswege zur Arbeit haben, trifft.
Der OGBL klagt vor der europäischen Kommission
Von den 339.000 Arbeitnehmern inklusive der öffentlichen Bediensteten, die das
Großherzogtum zählt, sind mehr als 148.000 Grenzgänger, also fast 44% der
arbeitenden Bevölkerung. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Regierung versucht
diese Arbeitnehmer, ohne die die Luxemburger Wirtschaft zusammenbrechen
würde, zu benachteiligen. Der OGBL akzeptiert eine solche Diskriminierung und
einen solchen Angriff auf die Einheit der Arbeitnehmer nicht. Kürzlich hat er mit
einem Schreiben an den Staatsminister Kompensationen für die Grenzgänger
gefordert. Die Gewerkschaft wartet noch immer auf eine Antwort.
Communiqué
de
Presse
(suite)
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Der OGBL schlägt in dieser Sache nun eine härtere Gangart ein. Er wird in den
kommenden Monate seine Gegenwehr auf verschiedenen Ebenen organisieren und
zwar wie folgt:
- er wird noch vor Ende dieser Woche vor der europäischen Kommission
wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts klagen;
- eine großangelegte Petition wird durchgeführt;
- eine Protestdemo wird am 16. September um 17.00 Uhr auf dem
Clairefontaine-Platz in Luxemburg-Stadt stattfinden.
Schlussendlich hat der OGBL die christliche Gewerkschaft LCGB schriftlich
aufgefordert sich den vorgesehenen Aktionen anzuschließen.
Mitgeteilt vom OGBL
am 28. Juli 2010
Quelle:
Arbeitskammer des Saarlandes
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