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Missbrauch von Selbstanzeigen soll verhindert werden
Antrag des Saarlandes und weiterer Länder auf Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige findet im Bundesrat voraussichtlich eine klare Zustimmung
Im Rahmen der Beratungen zum Jahressteuergesetzes 2010 hatte der Finanzausschuss des Bundesrates dem gemeinsamen Antrag des Saarland mit sieben weiteren Ländern zur Verschärfung der Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.
Bei der heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Jahressteuergesetz und dem darin enthaltenen Antrag der Länderfinanzminister wird das Saarland nun der Vorverlegung des Zeitpunktes der Tatentdeckung, dem Ausschluss der so genannten Teilselbstanzeige und der Einführung eines „Straf“-Zuschlages zustimmen. Der gemeinsame Antrag wird voraussichtlich von allen Bundesländern unterstützt.
Finanzminister Jacoby betont dazu „Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bleibt als „Brücke zur Ehrlichkeit“ erhalten. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird aber verschärft, um taktische Steuerhinterziehungsmöglichkeiten zu verhindern“.
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Quelle:
Ministerium für Finanzen Saarbrücken
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