Home > Verbraucherschutz, Wirtschaft > Information und Ratschläge zur Geldanlage

Information und Ratschläge zur Geldanlage

geldscheineBei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e. V. melden sich nach wie vor viele Verbraucher, die durch „blindes“ Vertrauen in Empfehlungen von Kollegen, Freunden, Verwandten und Nachbarn im gut vernetzen Saarland, um ihre Ersparnisse gebracht worden sind.

Bei angenehmen Beratungsgesprächen zu Hause mit den empfohlenen Vertriebsfirmen haben sie häufig einer Kündigung überwachter und sicherer Sparverträge (Bausparverträge, Lebensversicherungsverträge) zugestimmt und freigewordenes Geld für unüberwachte und riskante Anlageformen eingesetzt.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind beispielsweise geschlossene

Fonds und unternehmerische Beteiligungen als sog. „atypischer stiller Gesellschafter“ keine geeigneten Anlageformen für den normalen Kleinsparer.

Jeder am Arbeitsplatz oder zu Hause unterzeichnete Anlagevertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden und die Frist zum Widerruf beginnt erst mit der Übergabe aller Unterlagen einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht.

Bei Zweifeln oder Fragen zu gerade abgeschlossenen Verträgen wenden Sie sich möglichst schnell an die Verbraucherzentrale.

Wenn eine Überweisung durch den Arbeitsgeber erfolgen soll, kann auch der Hinweis einer aufmerksamen Buchhaltung auf die Beratungsmöglichkeit bei der Verbraucherzentrale Saarland unter Umständen Schaden vermeiden helfen.

Findet sich innerhalb der Widerrufsfrist kein verlässlicher Ratgeber, widerrufen Sie notfalls sicherheitshalber. Alle Verträge können jederzeit neu abgeschlossen werden.

Die Verbraucherzentralen und der Zeitschriftenhandel halten die Zeitschrift „Finanztest“ bereit, in der jeden Monat von der Stiftung Warentest über geeignete und ungeeignete Spar-und Anlageprodukte

Quelle:
Verbaucherzentrale Saarbrücken

Druckansicht
  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks
Du musst Dich anmelden um einen Kommentar zu schreiben