Erbschaften - Land verzichtet nicht auf Steuern
| Foto: D.j.mueller
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Den in der Berichterstattung auf den gestrigen Rechnungshofbericht verlautbarten Vorwurf, das Land verzichte auf Steuern, weist der saarländische Finanzstaatssekretär Gerhard Wack energisch zurück. „Die Erbschaftsteuer wird nach Recht und Gesetz erhoben,“ so Wack.
Der Staatssekretär weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bei bestimmten Vermögensarten ein Steuerausfallrisiko erkannt und deshalb mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 die Anzeigepflicht der Beteiligten nochmals erweitert habe.
Die in allen Bundesländern bestehende und vom Rechnungshof nicht zu beziffernde Gefahr von nicht erkannten Besteuerungsfällen ließe sich letztendlich abschließend nur mit einer generellen Erklärungspflicht seitens der Begünstigten lösen. Entsprechendes hat der Bundesgesetzgeber jedoch auch im Rahmen der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform erneut nicht umgesetzt.
Dies geschah gerade auch vor dem Hintergrund, dass sich durch einen weiteren Ausbau von Freibeträgen und der Einführung zusätzlicher Befreiungen und Verschonungen der Kreis der letztendlich erbschaftsteuerzahlenden Erben verringert (weniger als 10-20% sind überhaupt zur Zahlung verpflichtet).
Durch die von den Rechnungshöfen in vielen Ländern angeregte bundesweite zentrale Datenbank seien Verbesserungen bei der Sachverhaltsfeststellung möglich. Ein solches Projekt sei zwar auch im Bund-Länder-Programmierverbund bereits angedacht, aber noch nicht umgesetzt.
Gerhard Wack: „Das Finanzamt ist beim Finden von steuererheblichen Vorgängen hiernach weiterhin auf die umfangreichen Anzeige- und Meldepflichten Dritter (Kreditinstitute, Versicherungen, Gerichte und Notare) und der Erwerber selbst (deren entsprechende Pflicht durch die Erbschaftsteuerreform wie oben erwähnt erweitert wurde) angewiesen. Daneben stützt die zuständige Erbschaftsteuer-Stelle ihre Vorabprüfung auch auf eigene Erkenntnismöglichkeiten. So wurden beispielsweise im Jahr 2008 in 5922 Fällen Bewertungsdaten abgefragt. Der Umfang solcher und vergleichbarer Abfragen wurde bereits ausgebaut und soll auch zukünftig weiterhin ein fester Bestandteil der eigenständigen Ermittlungen des Finanzamtes sein.
„Von einem Verzicht auf Steuern kann also überhaupt keine Rede sein. Die saarländischen Erbschaftsteuerstellen schöpfen die ihr nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zumutbaren Ermittlungsmöglichkeiten aus und erheben die Erbschaftsteuer
Quelle:
Finanzministerium Saabrücken
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