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treetview: Verbraucherschutz stärken

Das Saarland tritt dem Gesetzentwurf Hamburgs zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bei. Mit der Änderung sollen Lücken im Datenschutz gegenüber privaten Unternehmen bei der Erhebung sogenannter Geodaten geschlossen werden. Der Gesetzentwurf wird morgen im Bundesrat eingebracht.

Private Unternehmen machen inzwischen flächendeckende Aufnahmen von Straßenpanoramen und veröffentlichen diese anschließend im Internet. Dabei werden Anwohner und Passanten bildlich erfasst und im aufgenommenen örtlich-zeitlichen Kontext für Nutzer des Internets identifizierbar gemacht. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Unternehmen nun dazu verpflichtet werden, Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich zu machen, bevor die Bilder im Internet oder in einem anderen Dienst (wie etwa einem Navigationssystem), verfügbar sind. Personen, die sich in einem Fotoangebot entdecken, sollen einfordern können, dass neben ihrem Gesicht auch ihre ganze Gestalt unkenntlich gemacht wird. Die Fahrten der Fotofahrzeuge sollen außerdem vorab angekündigt werden. Außerdem soll Hauseigentümern und Bewohnern ein Widerspruchsrecht gegen die Abbildung eines Gebäudes zugesichert werden.

„Mit dem Gesetzentwurf sollen die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden. Es ist kein hinnehmbarer Zustand, dass private Unternehmen im ganzen Bundesgebiet hochsensible Daten von Privatpersonen und auch Unternehmen zu kommerziellen Zwecken sammeln und veröffentlichen, ohne dass die Betroffenen umfassend geschützt werden und auch keine hinreichenden Rechtmittel haben.“ erklärte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Claudia Willger-Lambert. Freiwillige Selbstverpflichtungen, wie die kürzlich getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Internet-Konzern Google und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, seien nicht ausreichend. „Das Recht auf Datenschutz besteht auch im Netz.“ so Willger-Lambert abschließend.

Quelle:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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