Home > Allgemein > Klarstellung zur Bestellung des Pflegedirektors am UKS

Klarstellung zur Bestellung des Pflegedirektors am UKS


„Nach dem Anstellungsvertrag aus dem Jahr 2005 war über eine mögliche Wiederbestellung des Pflegedirektors des UKS spätestens sechs Monate vor Vertragsende zu entscheiden.  Der Anstellungsvertrag lief  zum 30.04.2010 aus. Daher war über die Wiederbestellung noch in der 2. Jahreshälfte 2009 zu entscheiden.

Die Konferenz der leitenden Pflegekräfte hatte in ihrer Sitzung am 23.09.2009 einstimmig und ohne Enthaltungen vorgeschlagen, Herrn Paul Staut für eine weitere, zweite Amtszeit wiederzubestellen. Dementsprechend ist Herr Staut vom Aufsichtsrat im schriftlichen Umlaufverfahren für die Dauer vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2016 zum Pflegedirektor des UKS gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 i. V. m.  § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 UKSG wiederbestellt worden.

Die Aussage von ver.di, das UKS habe keinen rechtmäßigen Pflegedirektor mehr, entbehrt daher jeder Grundlage.“

Quelle:

Details



Druckansicht
Categories: Allgemein
  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks
Du musst Dich anmelden um einen Kommentar zu schreiben