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Müller für einheitliche Zuständigkeit bei Bundeswehr-Auslandsverfahren

Für eine einheitliche Zuständigkeit beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat sich der saarländische Ministerpräsident und Justizminister Peter Müller mit Blick auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ausgesprochen, die aus Auslandseinsätzen, wie derzeit in Afghanistan, herrühren. Damit werde für die Bundeswehr Rechtssicherheit geschaffen, gleichermaßen auch ein einheitlicher Ansprechpartner.

Bisher ist der Generalbundesanwalt nur zuständig, wenn es sich um Verfahren im Rahmen des Völkerstrafgesetzbuches handelt. Im übrigen werden Verdachtsfälle von Straftaten deutscher Soldatinnen und Soldaten im Ausland im Allgemeinen zunächst von der Staatsanwaltschaft in Potsdam zentral gesteuert und dann an die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Peter Müller kündigte heute an, die kommende Sitzung der Justizministerkonferenz mit seinem Vorstoß für eine einheitliche Zuständigkeit bei Bundeswehr-Auslandseinsätzen befassen zu wollen.

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Quelle:
Staatskanzlei Saarbrücken

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