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Bundesverfassungsgericht stoppt rechtswidrigen Eingriff in die Bürgerrechte

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die anlasslose Speicherung unzähliger Daten verstößt nach Auffassung der Verfassungsrichter gegen das Telekommunikationsgeheimnis.

„Wir begrüßen dieses sehr deutliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.“ erklärte die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Claudia Willger-Lambert. Zum wiederholten Male habe das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Bürgerrechte massive Grundrechtseingriffe des Staates abwehren müssen. Das Urteil bedeute eine schallende Ohrfeige für den damaligen Gesetzgeber, die Große Koalition in Berlin. Diese habe die Grenzen des Grundgesetzes überschritten. Beanstandet wurde vom höchsten Gericht neben der mangelhaften Datensicherheit, die fehlende Konkretisierung des Verwendungszwecks der Daten. Das Gericht entschied, dass alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen. Für die künftige Speicherung seien durch das Urteil enge Grenzen gesteckt worden. Bei bestimmten, besonders zu schützenden Formen der Kommunikation müsse zudem die Möglichkeit eines absoluten Übermittlungsverbots eingeräumt werden. Willger-Lambert: „Wir haben immer vor staatlicher Datensammelwut gewarnt. Die Freiheits- und Bürgerrechte dürfen unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung nicht stetig abgebaut werden. Wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Tendenz immer wieder einen Riegel vorschiebt.“

Quelle:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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