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Agenda 2020 stärkt unsere Beziehungen zu Frankreich

Beck

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„Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird durch die gestern vom deutsch-französischen Ministerrat beschlossene Agenda 2020 gestärkt. Aus Sicht von Rheinland-Pfalz begrüße ich diese Beschlüsse sehr; bestätigen und fördern sie doch unsere guten langjährigen Beziehungen zu unseren Nachbarn in Frankreich.“ Dies erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck zu den Ergebnissen der Ministerrats-Tagung in Paris.

Eine ganze Reihe von Punkten in der Agenda 2020 seien für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Rheinland-Pfalz und Frankreich von Bedeutung. Ministerpräsident Beck verwies unter anderem auf die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit im Grenzgebiet. Dabei sei vor allem die Schaffung einer deutsch-französischen Wasserschutzpolizei auf dem Rhein von Bedeutung. „Dies wird die bereits gute grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit systematisch vertiefen“, sagte Beck.

Als weiteren Schwerpunkt nannte der Ministerpräsident die Pflege und den Ausbau der engen Kontakte zwischen den Bürgern beider Staaten. Kurt Beck: „Die zahlreichen Initiativen der Zivilgesellschaften unserer beiden Länder machen die deutsch-französische Freundschaft im Alltag konkret erlebbar.“ Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident begrüßte ausdrücklich, dass die Agenda 2020 das Vorhaben unterstütze, die Metropolregion Oberrhein als Modell der europäischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu schaffen. Ferner solle die bilaterale Zusammenarbeit in Hochwasserschutz und -bekämpfung entlang des Rheins intensiviert und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen vertieft werden. Kurt Beck: „Ich freue mich, dass die Agenda 2020 das Miteinander der Menschen aus Rheinland-Pfalz und aus den angrenzenden französischen Nachbarregionen fördert und damit das auf persönlichen und freundschaftlichen Kontakten beruhende Fundament der deutsch-französischen Verständigung stärkt.“

MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT

Kommunen/ Schulträger/ Ganztagsschule/ Sozialfonds

Bruch: „Sozialfonds Mittagessen an Ganztagsschulen“ ausgeweitet

„Auch im laufenden Schuljahr soll kein Kind wegen mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit von der Mittagsverpflegung seiner Ganztagsschule ausgeschlossen sein. Wie in den vergangenen Jahren stellt das Innenministerium auch in diesem Schuljahr einen Sozialfonds für Kinder aus sozial bedürftigen Familien als freiwillige Leistung zur Verfügung“, sagte Innenminister Karl Peter Bruch. Es sei gelungen, den 2006 erstmals aufgelegten Sozialfonds nicht nur fortzuführen, sondern entsprechend der steigenden Zahl von Ganztagsschülerinnen und -schülern finanziell auszuweiten. „So werden nunmehr rund 1,4 Millionen Euro an die Schulträger überwiesen. Mit diesen Mitteln will das Land die Schulträger bei ihren Anstrengungen unterstützen, dass alle Ganztagschülerinnen und Ganztagsschüler am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. Der Sozialfonds eröffnet sozial bedürftigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, mit einem Eigenanteil von nur 1 Euro pro Essen an der Mittagsverpflegung teilzunehmen“, so der Minister.

Während in den vergangenen Schuljahren die Schulträger eine sich an einer pauschalen landesweit geltenden Quote von 11 Prozent der Ganztagschülerinnen und Ganztagsschüler der jeweiligen Schule orientierende Zuwendung erhielten, wurde für das dieses Schuljahr die Berechnung des Sozialfonds im Sinne einer größeren regionalen Einzelfallgerechtigkeit umgestellt. Die Mittel werden zukünftig jeweils sowohl nach der Zahl der Ganztagsschülerinnen und -schüler des Schulträgers und dem für die betreffende kommunale Gebietskörperschaft festgestellten Grad der Hilfebedürftigkeit von Personen unter 14 Jahren nach dem Sozialgesetzbuch II errechnet.

Nachdem das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur die aktuellen Zahlen der Ganztagschülerinnen und Ganztagsschüler der jeweiligen Schulträger statistisch erfasst und die Bundesagentur für Arbeit die als Grad der Bedürftigkeit genutzte Statistik der Personen unter 14 Jahren im Hilfebezug des Sozialgesetzbuches II zur Verfügung gestellt hat, wurden die Zuwendungsbeträge für die einzelnen Schulträger durch die ADD zum 1. Februar ermittelt und festgesetzt. Die Auszahlung der Gesamtmittel für das Schuljahr 2009/2010 wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier im Februar 2010 veranlassen. Auf eine Antragstellung seitens der Schulträger wurde im Gegensatz zu den Vorjahren zur Minderung des Verwaltungsaufwandes verzichtet.

Quelle:
Staatskanzlei Mainz

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