Saar-Bildungspolitik - Neuerungen im saarländischen Bildungswesen positiv
Positiv bewertet die Arbeitskammer das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen festgeschriebene Ziel, im Bereich der weiterführenden Schulformen neben dem Gymnasium eine „Gemeinschaftsschule“ einzurichten. Damit können nach Einschätzung der Arbeitskammer ein Stück weit mehr Bildungsgerechtigkeit und eine größere Bildungsbeteiligung mit höherwertigen Schulabschlüssen im Saarland erreicht werden. Dabei allerdings kommt es neben einer reinen „Strukturbereinigung“ darauf an, wie diese neue Schulform inhaltlich und organisatorisch ausgestaltet werden soll. „Hier erwarten wir, dass möglichst viele Elemente der jetzt bestehenden Gesamtschule in die neue Gemeinschaftsschule transferiert werden“, so der Arbeitskammer-Vorstandsvorsitzende Hans Peter Kurtz. Projektwochen, Betriebspraktika, Lernen und Lehren im Team, gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder, intensivere Elternarbeit wären hier als Stichworte zu nennen.
Die Arbeitskammer spricht sich dafür aus, dass zur Gemeinschaftsschule (wie derzeit bereits ähnlich an einigen Gesamtschul-Standorten) grundsätzlich eine eigenständige Oberstufe gehört. Im Blick auf die Unterrichtung der Schüler in unterschiedlichen Leistungsniveaus (Stichwort „Differenzierung“) muss der Leitsatz gelten „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Künftig solle dem Prinzip der Binnendifferenzierung Vorrang eingeräumt werden, das heißt stärkere Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen und Lernfortschritte im Klassenverband. Ebenso gehört eine echte Ganztagsbetreuung zur Gemeinschaftsschule.
Wie Bildungsforscher Prof. Klaus Klemm schätzt die AK die geplante Verlängerung der Grundschulzeit um ein Jahr skeptisch ein. Ein Problempunkt: Wie etwa soll zukünftig der „kleine Grenzverkehr“ zwischen Saarland und Rheinland-Pfalz geregelt werden, wenn die Grundschule im Saarland fünf Jahre umfasst, Rheinland-Pfalz aber bei vier Jahren bleibt? Weiter abzuklärende Frage: Soll mit der fünfjährigen Grundschule gleichzeitig der Startschuss zu „G 7“ fallen – zum dann nur noch siebenjährigen Gymnasium? Dort ist man derzeit noch immer mit einigen „Altlasten“ aus „G 8“ beschäftigt.
Die Arbeitskammer befürwortet die hinter dem Vorhaben stehende Zielsetzung des Bildungsministers, durch eine verlängerte Phase gemeinsamen Lernens in der Grundschule die Übergangsentscheidung zu den weiterführenden Schulformen zu entschärfen. Aber auch aus dieser Perspektive wäre ein weitergehender Reformschritt der geplanten fünfjährigen Grundschule vorzuziehen: Gleich „Nägel mit Köpfen machen“ und die Grundschule bis zum sechsten Schuljahr ausbauen.
„Größere, nachhaltiger und weit reichender wirkende Reformschritte sind wünschenswert. Nach etlichen Jahren eher verhaltender Reformschrittchen entfalten jedoch Ziele wie Gemeinschaftsschule, Schulentwicklungsplanung, echte Ganztagsbetreuung und gesicherte Bildungsfinanzierung aus dem Blickwinkel ,bessere Bildung für Arbeitnehmerkinder’ für uns im Saarland einen gewissen Charme – und verdienen unsere Unterstützung“, so Hans Peter Kurtz für die Arbeitskammer.
Quelle:
Arbeitskammer des Saarlandes
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