Verhandlungen für Tarifvertrag bei Völklinger Verkehrsgesellschaft erfolgreich
Sehr zufrieden äußerten sich der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Völklingen Holding, Oberbürgermeister Klaus Lorig, und der zuständige ver.di-Fachbereichsleiter Verkehr, Bernd Oleynik, heute über den Inhalt einer Vereinbarung zwischen der Völklinger Verkehrsgesellschaft (VVG) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die jetzt unterzeichnet ist.
Lorig und Oleynik begrüßten den Abschluss, der wie vereinbart noch im Januar zustande gekommen ist. Mit dieser Vereinbarung sei dem einstimmigen Wunsch des Aufsichtsrates der VVG vom Dezember 2009 Rechnung getragen.
„Damit ist sichergestellt“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende, „dass ab dem 1. Mai dieses Jahres für die Beschäftigten der Völklinger Verkehrsbetriebe der sogenannte TV-N Saar, der Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe, eingeführt wird“.
Lorig hob hervor, dass damit ein positives Ergebnis im Sinne der Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe habe erzielt werden können, das auch mit Rückwirkung zum 1. Januar eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit beinhalte.
Oleynik ergänzte, dass mit dem Abschluss eine Einmalzahlung an die Mitarbeiter in Höhe von 200 Euro für das vergangene Jahr vorgesehen sei.
Entsprechende Verhandlungen zur näheren Ausgestaltung des TV-N Saar für die Beschäftigten der VVG sollen im März aufgenommen werden.
„Die Vereinbarung ist nach einem schriftlichen Beschluss des Aufsichtsrates wirksam“, freuten sich Lorig und Oleynik über das schnelle und erfolgreiche Ergebnis der Verhandlungen.
Lorig wies darüberhinaus darauf hin, dass im letzten Jahr durch Eigeninitiative der Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe eine erhebliche Einsparung erzielt werden konnte.
In einem Schreiben an die Geschäftsführung habe er deshalb für diese Mitarbeiter eine Sonderausschüttung in Höhe von insgesamt 10 % des Einsparvolumens, ca. 13.000 Euro, gefordert.
Hätte ein externer Fachmann beauftragt werden müssen, die erzielte Einsparung zu verwirklichen, so Lorig, wäre eine ähnliche Auftragssumme fällig geworden. Als Honorierung für den Einsatz der eigenen Mitarbeiter sei der Betrag deshalb mehr als berechtigt.
Quelle:
Verdi _Saar
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