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Mehr Autonomie und Promotionsrecht für künstlerische Hochschulen im Saarland

Die beiden künstlerischen Hochschulen im Saarland, die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar werden künftig über mehr Autonomie und damit über größere strukturelle Souveränität sowie ein eigenes Promotionsrecht verfügen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes über die beiden Hochschulen vor, dem der Ministerrat zugestimmt hat. Der Minister für Bundesangelegenheiten, Kultur und Chef der Staatskanzlei Karl Rauber

 


 
         

 
         
   

stellte gestern gemeinsam mit den beiden Rektoren, Prof. Ivica Maksimovic und Prof. Thomas Duis, den Gesetzentwurf der Presse vor.

Als Ausgangspunkt für die Novellierung der Gesetze bezeichnete der Minister neben der Föderalismusreform und dem Bologna-Prozess vor allem den institutionellen Reformbedarf der beiden Hochschulen. Wie Minister Rauber weiter ausführte, seien die Gesetze vom zuständigen Fachreferat in enger Abstimmung mit den Hochschulen erarbeitet worden, um den Belangen der beiden Einrichtungen in besonderer Weise gerecht zu werden.

Die wichtigsten Änderungen sind im Einzelnen:

1. Anpassung an die zweistufige Studienstruktur nach Einführung des
Bachelor- und Mastergrades. Für eine Übergangszeit soll auch der international hoch angesehene Diplomabschluss beibehalten werden.

2. Strukturreform: Dies betrifft die Änderung der Hochschulgliederungen. Den Hochschulen wurde eine stärkere Autonomie eingeräumt, indem sie ihren Aufbau und ihre Gliederung in eigener Zuständigkeit regeln können. Mit anderen Worten: Die Hochschulen sind bei der Regelung ihrer internen Gremienstruktur und Gliederung weitgehend frei von gesetzlichen Vorgaben.

3. Ändern soll sich auch der Bereich der Selbstverwaltung durch Einführung eines Rektorats, die Reduktion der Hochschulgremien und die Zusammenfassung der einzelnen Hochschulmitgliedergruppen. Außerdem ist nunmehr auch an der
Musikhochschule die Möglichkeit der Einführung von sogenannten An-Instituten vorgesehen, was die externen Betätigungsmöglichkeiten der Hochschulen erweitert.

4. Einführung des Promotionsrechts: Damit wird eine wichtige Reform zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen im nationalen Wettbewerb umgesetzt.

5. Anpassung an die Änderungen im Tarifrecht und im Beamtenrecht.

Minister Rauber würdigte die neuen Gesetze als wichtigen Beitrag zur Modernisierung und Steigerung der Effizienz der künstlerischen Hochschulen im Saarland. Insbesondere das Promotionsrecht werde die Attraktivität der Hochschulen steigern. Derzeit gebe es einen starken Trend an künstlerischen Hochschulen in Deutschland, Promotionen zu ermöglichen. Damit werden künstlerische Hochschulen den wissenschaftlichen gleichgestellt und ihre Wettbewerbsfähigkeit mit den anderen künstlerischen Hochschulen in Deutschland gesteigert.

 

Quelle:
Staatskanzlei Saarbrücken

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