Bund und Land fördern die energetische Modernisierung der Mellinschule
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördern die energetische Modernisierung der Mellinschule in Sulzbach im Rahmen der Städtebauförderung (Programmteil „ Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur “). Die Kosten, die sich auf rund 960.000 Euro belaufen, werden zu je einem Drittel vom Land, dem Bund und der Stadt Sulzbach getragen - die Zuwendung von Bund und Land beträgt dementsprechend 640.000 Euro. Die Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr, Simone Peter, überreichte am 25. Januar in den Räumlichkeiten der Mellinschule einen entsprechenden Förderbescheid.
„Gerade den Kommunen kommt eine wesentliche Rolle bei der nachhaltigen Energieerzeugung und –nutzung zu. Zumal die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude gleichzeitig Energiekosten und CO2-Emissionen reduziert und damit sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch der Klimaschutz profitieren “, so Umweltministerien Simone Peter.
Die Mellinschule wurde 1974 als Berufsbildungszentrum konzipiert und später als Hauptstandort der Grundschulen der Stadt Sulzbach
umfunktioniert. Im Rahmen der Städtebauförderung werden die energetischen Modernisierungsmaßnahmen sowie die Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes gefördert. Hierzu zählen die Verbesserung der Wärmedämmung von Außenwänden, Fenstern und Geschossdecken der Flachdächer, die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage, der Einbau einer Wärmerückgewinnung zur Lüftungsanlage, die Erneuerung von Pumpen und Regeleinrichtungen sowie die Erneuerung der Beleuchtung und der Einbau eines wirksamen außen liegenden Sonnenschutzes.
Durch die energetischen Modernisierungsmaßnahmen erreicht das Gebäude das Neubauniveau gemäß Energieeinsparverordung (ENEV). Der Primärenergiebedarf konnte um 138,1 kWh/(m²a) auf 88,0 kWh/(m²a) gesenkt und der Kohlendioxid-Ausstoß von ehemals 175,6 kg/(m²a) auf 72,3 kg/(m²a) reduziert werden.
Hintergrund
Seit dem Erlass des Städtebauförderungsgesetzes 1971 schließen Bund und Länder jährlich Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung ab, in denen die Höhe der Förderung, die Verteilung auf die Länder sowie Inhalte und Verfahrensfragen festgelegt werden. Bund, Länder und Kommunen beteiligen sich in der Regel zu jeweils einem Drittel an den Kosten der städtebaulichen Maßnahmen.
Heute besteht die Städtebauförderung im Saarland aus sechs Programmteilen: „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (seit 1971), „Die soziale Stadt“ (seit 1999), „Stadtumbau West“ (seit 2004), „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (seit 2008), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (seit 2009) und zu guter Letzt „Investitionspakt zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur“ (seit 2008).
Der „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur“ hat zum Ziel, die energetische Modernisierung unmittelbarer oder mittelbarer öffentlicher Gebäude in Gemeinden zu fördern. Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen zur Finanzierung der Investitionskosten für die energetische Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen und Begegnungsstätten.
Quelle:
- Pressestelle -
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