Neuerung auf Dudweiler Friedhof: Beisetzung in unterirdischen Grabkammern ab sofort möglich
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Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb (FBS) der Landeshauptstadt Saarbrücken bietet auf dem Dudweiler Friedhof ab sofort Beisetzungen in unterirdischen Grabkammern an. In Feld 33 im Erweiterungsteil des Dudweiler Friedhofs entstanden während einer Bauzeit von vier Monaten 204 unterirdische, geschlossene Grabkammern aus Beton. Die Hinterbliebenen können die Gräber nach ihren Wünschen bepflanzen oder mit einer Platte abdecken.
„Diese neue Beisetzungsmöglichkeit erinnert an die unterirdischen Gruftbauten des ausgehenden
19. Jahrhunderts, wie sie heute noch auf dem Friedhof St. Johann und dem Burbacher Waldfriedhof vorhanden sind “, erklärt FBS-Werksleiter Uwe Kunzler. „Man kann diese Beisetzungsart als Renaissance früherer Bestattungskultur bezeichnen, insbesondere bei größeren Familiengrabstätten.“ Für 2010 plant der FBS weitere unterirdische Grabkammern auf dem Waldfriedhof Burbach und dem Friedhof in Ensheim.
Im Vergleich zu der konventionellen Erdbestattung bietet eine solche Beisetzung zahlreiche Vorteile: Da die Grabstätte bereits mit Trittplatten aus Beton eingefasst ist und die Wege zum Grab fertig gestellt sind, können die Angehörigen bereits kurz nach der Beisetzung gärtnerisch tätig werden. Die Grabfundamente wurden bereits integriert, daher entfällt die Fundamentierung durch den Steinmetz. Grabmäler und -platten können kurz nach der Beisetzung angebracht werden, die üblichen Grabsenkungen treten bei dieser Form der Bestattung nicht auf.
Analog zu den konventiellen Reihen- und Rasengräbern können Angehörige bei den Grabkammern zwischen zwei unterschiedlich großen Pflanzflächen wählen. Sechs Mustergrabanlagen vor Ort vermitteln ihnen einen Eindruck verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten.
In den unterirdischen Grabkammern sind sowohl Körper- als auch Urnenbeisetzungen möglich. Das erstmalige Nutzungsrecht für Beisetzungen beträgt 15 Jahre und kann jederzeit individuell verlängert werden. Die Grabnutzungsgebühr für 15 Jahre beträgt für beide Beisetzungsarten 1 455 Euro. Es ist möglich, mehrere nebeneinander liegende Kammern zu erwerben. In diesem Fall beträgt die Gebühr für eine zweite oder dritte Kammer jeweils 1 230 Euro. Hinzu kommen die Bestattungsgebühren: 1 300 Euro für Körperbeisetzungen und 710 Euro für Aschebeisetzungen.
Eine gärtnerische Erstanlage sowie eine Jahres- oder Dauergrabpflege (von 1 bis 15 Jahre) können individuell mit dem FBS oder der Dauergrabpflege-Treuhandstelle vereinbart werden.
Weitere Informationen: Landeshauptstadt Saarbrücken, Friedhofs- und Bestattungsbetrieb (FBS), Friedhofskanzlei Dudweiler, Tel. (06897) 99723.
Quelle:
Tanja John
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