Elterninitiative für Respekt und Toleranz – gegen Lehrerwillkür und Machtmissbrauch

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen LehrerInnen der ERS – Elversberg und LehrerInnen der Förderschule Sprache –Neuweiler, sowie MitarbeiterInnen des Saarländischen Kultusministeriums.
Als Initiatoren der Elterninitiative möchten wir darüber informieren, dass im Dezember 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen LehrerInnen zweier Saarländischer Schulen und Bedienstete des Saarländischen Kultusministeriums -von uns als Privatpersonen- ausgesprochen wird. Wir baten vielfach alle beteiligten Personen der Schulen, bzw. des Kultusministeriums, sowie MitarbeiterInnen des Büros von Herrn Ministerpräsidenten Peter Müller um eine faire Auseinandersetzung, bzw. Überprüfung der einzelnen Punkte, damit eine Dienstaufsichtsbeschwerde überflüssig wird. Bis zum heutigen Tag warten wir auf eine faire Behandlung (zum Wohle unserer Kinder) und fühlen uns von den Verantwortlichen des Saarländischen Schulwesens im Stich gelassen. So wurde ein Mitarbeiter des Kultusministeriums von der Staatskanzlei beauftragt, unsere Anliegen zu überprüfen. Dieser formulierte ein schriftliches Ergebnis, ohne jemals mit Elternseite Rücksprache (Nachfrage) gehalten zu haben. Wir werden nun mit dieser Dienstaufsichtsbeschwerde und der entsprechenden Veröffentlichung dem Schweigen und Vertuschen (zu vieler Personen) eine klare Absage erteilen und die engagierten, mutigen Lehrerinnen und Lehrer unterstützen, ihre verantwortungsvolle Arbeit ohne Störungen durch schwarze Schafe weiterhin zu leisten. Auch wollen wir Eltern ermutigen nicht länger zu schweigen, wenn auch ihre Kinder Lehrerwillkür und Machtmissbrauch ausgeliefert sind. Nähere Informationen und Details zu den folgenden Punkten, bzw. Unterstützung bei Ihren Problemen erhalten Sie gerne in unserer Sprechstunde – jeden Mittwoch von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr (bitte vorher anmelden) , oder jederzeit über 06821 – 931 6955 oder 0177 40 85 663 / klecks-saar@web.de. Warum können (manche) MitarbeiterInnen innerhalb der Saarländischen Schullandschaft keine Fehler eingestehen und aus diesen positive Erkenntnisse ziehen? Wir sind nicht mehr bereit, diese selbst auferlegte Unfehlbarkeit einiger Damen und Herren zu akzeptieren. Das „Schweigen der Lämmer“ wird pervertiert durch die Untätigkeit der MitarbeiterInnen des Büros von Herrn Ministerpräsidenten Peter Müller, welche bei der Bitte um Hilfestellung lediglich auf die Kompetenzen des Kultusministeriums verweisen. So wird im Saarland auf höchster Ebene der Bock zum Gärtner - und aus dem Leid von Familien eine Farce gemacht.
ERS – Elversberg
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter der ERS wegen Verweigerung einer Integrationshilfe nach § 35 a – SGB VIII
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen LehrerInnen der ERS wegen Verdacht auf Verletzung der Aufsichtspflicht
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen LehrerInnen der ERS wegen Verweigerung der Elternarbeit (Elterngespräche) und Verstoß gegen § 35 und § 36 des Saarländischen Schulordnungsgesetzes
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrerinnen der ERS wegen Vertuschung von Gewalt und Verletzung der Informations- bzw. Fürsorgepflicht
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen LehrerInnen der ERS wegen Verdacht auf Verletzung der Schweigepflicht, bezüglich Schuldzuweisungen an eine ehemalige (Klassen)Lehrerin
Förderschule Sprache – Sulzbach / Neuweiler
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter der Förderschule wegen cholerischem Verhalten, bzw. der Unfähigkeit, seine Emotionen den Eltern gegenüber (auch den Kindern gegenüber ?) im Griff zu haben und gegen eine Lehrerin wegen Elternbeleidigung durch Bezichtigung einer Lüge
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Lehrerin der Förderschule wegen Verzicht des Turnunterrichtes auf Grund von „wilden Verhalten“ der Kinder auf dem Schulhof
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Lehrerin wegen Aussprechen von Pausenverbot wegen nicht akzeptierter Erledigung der Hausaufgaben
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete der Förderschule wegen Informationspflichtverletzung und unzureichender Erfüllung der Fürsorgepflicht in einem Krankheitsfall
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete der Förderschule wegen Verstoß gegen § 35 und § 36 des Saarländischen Schulordnungsgesetzes
Saarländisches Kultusministerium
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete des Kultusministeriums wegen Beleidigung von Eltern
-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete des Kultusministeriums wegen Untätigkeit und damit verbundener Verletzung der Fürsorgepflicht, sowie wegen Verdachtes auf Vertuschung von Dienstvergehen in mehreren Fällen
Quelle:
Stephanie und Frank Engel
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