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Die Verbraucherzentrale Saarbrücken informiert

Garantieversicherungen für Quelle Geräte - Sinnvoll oder nicht?

logo-verbraucherzentrale-saarlandDerzeit fragen viele verunsicherte Quelle-Kunden bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. nach, ob sie eine Garantieversicherung für Quelle-Geräte abschließen sollen. Der Insolvenzverwalter der Quelle GmbH hat offenbar in den letzten Wochen viele der ehemaligen Quelle-Kunden angeschrieben und ihnen eine Garantie-Übernahme-Versicherung für technische Geräte, wie beispielsweise Waschmaschinen oder Kühlschränke angeboten.

Karstadt Quelle Versicherung ist als eigenständiges Unternehmen von der Quelle-Insolvenz nicht betroffen und offeriert den Kunden Versicherungsverträge für die Restlaufzeiten der ursprünglichen Herstellergarantien, z. B. für Privileg-Geräte. Die Beiträge für diese Versicherungen sind unterschiedlich hoch und richten sich offenbar nach dem Kaufpreis bzw. der Laufzeit der angebotenen Verträge.

Auch im Falle einer Insolvenz hat man Garantieansprüche gegenüber den Herstellern. Das Problem ist nur die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens.“ so Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Eva-Maria Loch führt aus, dass eine Garantieversicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen zählt. Abzuwägen sei hier zwischen den Kosten für eine mögliche Gerätereparatur und den Kosten für die Versicherung. An den vorliegenden Versicherungsbedingungen sei nichts auszusetzen. So findet sich keine zwingende  Werkstattbindung. Und auch ein Selbstbehalt im Leistungsfall ist nicht vereinbart.

Für betroffene Quelle Kunden bleibt trotzdem die Frage, wie sie sich nun verhalten sollen. „Es bleibt ein fader Beigeschmack.“ so Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale. „Schließlich haben diese Kunden ja bereits mit dem Kaufpreis für die Herstellergarantie bezahlt und nun werden sie noch einmal zur Kasse gebeten.“

Das Fazit der Verbraucherzentrale lautet: „Wir können den Verbrauchern die Entscheidung für oder gegen diese Versicherung nicht abnehmen und empfehlen ganz einfach, mit Blick auf den Kaufpreis, den wagen Eintritt eines Garantiefalles und den Kosten für eine mögliche Reparatur hier gut abzuwägen, ob der Abschluss einer solchen Versicherung in Frage kommt.“

Weitere Informationen erhält man in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale des Saarlandes oder unter www.vz-saar.de.

Saarbrücken: 0681 / 50089 – 0

Dillingen: 06831 / 97 65 65

Merzig: 06861 / 54 44

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Riskant gefärbter Süßkram für Kinder und Allergiker

Verbraucherzentrale fordert Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln

Saarbrücken, den 8.12.2009. Ob Geleefrüchte, Zuckerstreusel oder Limonaden: knallbunt gefärbt, sprechen sie besonders Kinder an. Die Süßwaren und -getränke enthalten aber häufig gesundheitlich riskante Azofarbstoffe wie Tartrazin oder Azorubin. Die synthetischen Zusatzstoffe, die sich hinter E-Nummern verbergen, gelten nicht nur als Allergie auslösend. Sie stehen auch im Verdacht, die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. Anstatt Azofarbstoffe für Lebensmittel zu verbieten, schreibt die EU ab Juli 2010 für betroffene Produkte lediglich einen unscheinbaren Warnhinweis auf den Verpackungen vor. Verbraucher sollten beim vorweihnachtlichen Einkauf von Süßwaren und Backdekor die Zutatenlisten kritisch prüfen. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes empfiehlt unbedenkliche Alternativen, die mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbt sind, oder Bioprodukte, die generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten. Außerdem hilft der Ratgeber Was bedeuten die E-Nummern beim Aufspüren aller bedenklichen Zusatzstoffe in der Zutatenliste.

Die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a), Allurarot (E129) und der Farbstoff Chinolingelb (E 104) können bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien, wie Nesselsucht, Asthma oder Hautödeme, auslösen. Chinolingelb gilt zusätzlich als tumorfördernd und ist in den USA verboten. Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde(EFSA) hat in einer aktuellen Neubewertung bei einigen Azofarbstoffen aufgrund verschiedener gesundheitlicher Bedenken die täglich duldbare Aufnahmemenge (ADI) herabgesetzt.
Ergebnisse einer Studie der Universität Southampton weisen auch darauf hin, dass ein Gemisch aus Azofarbstoffen oder Chinolingelb und dem Konservierungsstoff Benzoesäure (E 210) Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefizite bei Kindern fördern könnte. Die neue EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe schreibt ab 20. Juli 2010 einen Warnhinweis auf den Verpackungen für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen vor. Dieser muss neben der Bezeichnung des Farbstoffes lauten: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.

„Die unscheinbare Warnung im Kleingedruckten ist schon deshalb ungenügend, weil viele Kinder sich ihren Süßkram selbst kaufen“, beanstandet Barbara Schroeter von der Verbraucherzentrale des Saarlandes: „Wir fordern ein Verbot von Azofarbstoffen und Chinolingelb in Lebensmitteln“.

Wer beim Einkauf von bunten Weihnachtssüßigkeiten oder Backdekor bedenkliche Azofarbstoffe vermeiden will, sollte die Zutatenlisten kritisch prüfen und mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbte Alternativen wählen. Hier steigt das Angebot, denn so mancher Hersteller scheint auf die Änderung der Kennzeichnungsvorschriften mit einer Umstellung der Rezeptur zu reagieren. Bioprodukte dürfen nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Der Ratgeber „Was bedeuten die E-Nummern?“ ist zum Abholpreis von 4,90 € in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.

Regionales für die Feiertage

Weihnachten ist das Fest im Jahr, an dem die Familie zusammenkommt und es heimelig und gemütlich zugeht. Was würde besser zu einer so warmen und heimatlichen Feieratmosphäre passen als ein heimisches, regionales Festessen?

Ob Sie sich nun für einen Rinderbraten entscheiden mögen oder für ein Pute zum Fest, Sie finden beinahe alles in unserer Region. Haben Sie mal an einen Schweinebraten mit Senfkruste gedacht? Mit regionalem Senf! Dazu ein Salat mit Essig und Speiseöl aus der Region.

Wild, Kaninchen, Lamm, Kalb, Schwein, Ente oder Gans – alles was gut ist, wird von regionalen und lokalen Anbietern bereitgestellt. Das gilt selbstverständlich auch für die diversen Beilagen. Gerade im Winter stellen Kohlgemüse – etwa der Grünkohl – eine nicht zu unterschätzende heimische Vitaminquelle dar und sind zudem noch eine Delikatesse. Zum Fest gibt’s dann natürlich saarländischen Wein von der Mosel oder einen Viez aus dem Landkreis Merzig. Und zum Dessert vielleicht eine regionale Käseplatte und einen heimischen Likör?

Mit regionalen Produkten können Sie ein buntes und vielseitiges Festmahl zusammenstellen! Dabei nehmen Sie zahlreiche Vorteile in Anspruch, die Sie bei Übersee-Produkten nicht haben: regionale Lebensmittel können besonders frisch auf ihren Tisch kommen, sind aromatischer und von besserer Qualität als importierte. Sie schonen durch kurze Transportwege die Umwelt und das Klima und erhalten Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen unserer Heimat.

Sollten Sie jetzt auf den Geschmack gekommen sein, dann haben Sie auf der Verbraucherseite www.saarlaendlich.de die Möglichkeit ganz gezielt nach regionalen Produkten für Ihren Festtagsschmaus zu suchen. Über den Link „Gutes aus der Region“ erhalten Sie Zugriff auf eine Datenbank mit über hundert regionalen Direktvermarktern unterschiedlicher Produkte im Saarland. Sie werden sich wundern, wie vielseitig der regionale Lebensmittelmarkt ist!

Somit kann man nur noch frohe Weihnachten und guten Appetit wünschen!

Quelle:
Verbraucherzentrale Saarbrücken

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