Bildungsminister Klaus Kessler verbessert die Förderung im Saarland
Die Inhalte der
Förderrichtlinie:
* Förderunterricht Zusätzlicher Förderunterricht von bis zu zwei Stunden pro Woche ist auf Beschluss der Klassenkonferenz bis
einschließlich Klassenstufe neun für alle Schulformen möglich (bislang am Gymnasium nur bis Klassenstufe sechs).
* Zusätzliche Hilfen Zusätzliche Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleiches sind auf Beschluss der Klassenkonferenz
bis einschließlich Klassenstufe 13 möglich. Zum Beispiel kann künftig die Arbeitszeit um maximal 50 Prozent bei Klassenarbeiten, Lernerfolgskontrollen, schriftlichen Überprüfungen und in den Abiturprüfungen ausgeweitet werden. Schülerinnen und Schüler
erhalten die Möglichkeit, technische Hilfsmittel, wie z.B. eine Audiohilfe oder eine Lupe oder andere didaktische Hilfsmittel zu benutzen, um am Unterrichtsgeschehen teilnehmen zu können (bislang nur bis Klassenstufe neun der Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen und Klassenstufe sechs des Gymnasiums).
* Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung
Wenn ein Schulpsychologe bzw. ein Amtsarzt eine Lese- oder Rechtschreibstörung festgestellt hat, kann bis einschließlich Klassenstufe neun die Klassenkonferenz in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten zum Beispiel einen Teil der schriftlichen Arbeiten durch
mündliche Prüfungen ersetzen, und/oder auf eine Benotung ganz verzichten. In diesen Fällen kann der Lernstand durch mündliche Prüfungen erhoben werden und dies nicht nur im Fach Deutsch, sondern auch in anderen Fächern (bislang am Gymnasium nur bis Klassenstufe sechs).
Des Weiteren gilt künftig grundsätzlich bis Klassenstufe neun aller Schulformen, dass Schülerinnen und Schüler nicht aufgrund der festgestellten Lese- und/oder Rechtschreibstörung sitzenbleiben dürfen. Hier entscheidet die Zeugniskonferenz in pädagogischer Verantwortung, wonach die Gesamtleistung der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen ist.
Quelle:
Ministerium für Bildung
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