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Kinderlärm ist nicht mit Verkehrslärm gleichzusetzen

Einer der traurigsten Anblicke der Natur: Kinder ohne Spielplatz

Foto: Frank Abel

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Wenn Kinder spielen, kann es laut werden. Dennoch gibt es immer wieder, wenn auch vereinzelt, Fälle, in denen wegen Kinderlärm die Gerichte angerufen werden. Konkrete gesetzliche Bestimmungen, wie Kinderlärm von Anlagen wie Kindergärten oder Spielplätzen zu bewerten ist, bestehen nicht. Dies will der Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz „Kinderlärm: kein Grund zur Klage – gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen“, der die Interessen der Kinder und ihrer Eltern vertritt, ändern. Am Freitag wird die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad den Antrag im Bundesratsplenum vorstellen.

„Lärm, der entsteht, wenn Kinder in ihren Einrichtungen rufen, rennen und spielen, darf nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichgesetzt werden“, stellen die Ministerinnen Margit Conrad, Malu Dreyer und Doris Ahnen – zuständig für Lärmschutz, für Familie sowie für Jugend und Bildung – fest. „Lärmen beim Spiel ist Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens. Kinder brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können. Diese Freiräume werden durch Klagen stets aufs Neue gefährdet und müssen für die Kinder besser gesichert werden.“

Die Planung bzw. die Einrichtung von Kindertagesstätten hatte in der jüngeren Vergangenheit verstärkt zu Klagen von Anwohnern geführt, die in Einzelfällen zur Schließung dieser Einrichtungen führten - besonders betroffen waren Kindertagesstätten in Wohngebieten. Gestützt waren die Gerichtsentscheidungen auf Bestimmungen des Wohnungseigentums- und Mietrechts, des öffentlichen Baurechts oder des Immissionsschutzrechts.

Conrad: „Wir setzen mit unserem Antrag ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Lärm und Geräusche, die typischerweise von Kindern ausgehen und zu ihren Lebensäußerungen gehören, dürfen nicht wie Rasenmäher- oder Verkehrslärm behandelt werden. Dem will der rheinland-pfälzische Antrag entgegen wirken.“ Der Grundsatz, dass vermeidbare Lärmbelastungen z.B. durch quietschende Schaukeln vermieden werden müssen, bleibe davon unberührt.

In dem Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz ist eine umfassende Regelung vorgesehen, die Rechtssicherheit bringt und deutlich macht, dass Kinderlärm zu unserem Leben dazu gehört. Konkret wird vorgeschlagen:

  1. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz soll eine Privilegierung der Lebensäußerungen von Kindern vorgenommen und klar gestellt werden, dass Kinderlärm grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes darstellt.

  2. Entsprechend muss im Zivilrecht (BGB) sicher gestellt werden, dass Kinderlärm in der Regel keine wesentliche Beeinträchtigung ist, sondern hinzunehmen ist.

  3. Kindertagesstätten gehören in Wohngebiete. Heute sind sie nur ausnahmsweise, über eine ausdrückliche Befreiung, möglich. Im Baurecht sollen Kindertagesstätten ausdrücklich zulässig sein, auch in reinen Wohngebieten.

MINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT, JUGEND UND KULTUR

Kinder / Bundesrat:

Beck/Ahnen: UN-Kinderrechtskonvention soll ohne Einschränkung
auch in Deutschland gelten

Rheinland-Pfalz will den Weg dazu frei machen, dass die 1989 formulierten, weltweit gültigen Kinderrechte der Vereinten Nationen künftig ohne Einschränkungen auch in Deutschland umgesetzt werden. Ein Antrag des Landes, der heute im Bundesrat eingebracht wurde, hat zum Ziel, dass die Länderkammer die Bundesregierung auffordert, die 1992 mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in New York hinterlegte Vorbehaltserklärung umgehend zurückzunehmen. „Die UN-Konvention formuliert Rechte von Kindern und schreibt damit Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und an die Beteiligung von Kindern fest, die in Deutschland auch allgemein akzeptiert werden. Mehr als 17 Jahre nachdem die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde, ist es an der Zeit diese Vorbehalte zurückzustellen“, unterstrichen Ministerpräsident Kurt Beck sowie Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen.

Die Vorbehaltserklärung Deutschlands enthält eine Reihe von Relativierungen und nicht mehr zeitgemäßer Interpretationshinweise des UN-Katalogs an Kinderrechten, die sich durch die innerdeutsche Gesetzgebung mittlerweile erledigt haben. Im Sommer 2008 war ein gleichlautender Entschließungsantrag, den die Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Bremen eingebracht hatten, noch gescheitert. Rheinland-Pfalz unterstützt als einziges Bundesland eine jährliche „Woche der Kinderrechte“, in der einzelne Rechte aus der UN-Konvention thematisiert werden.

MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT, FAMILIE UND FRAUEN

Bundesrat/Altersteilzeit

Malu Dreyer: Förderung der Altersteilzeit verlängern

Das Land Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Bremen heute einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem es erreichen will, dass die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zum 31. Dezember 2014 verlängert wird. Das teilte Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mit. Damit sollen durch Altersteilzeit frei werdende Stellen, die mit einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin nach Abschluss der Ausbildung – in Kleinunternehmen auch mit einem oder einer Auszubildenden – besetzt werden, gefördert werden.

„Eine so tiefe Wirtschaftskrise, wie wir sie derzeit erleben, macht besondere Maßnahmen nötig“, so die Ministerin. Wenn es auch erste Zeichen für eine globale Erholung von der tiefen Krise gebe, bedeute das für den Arbeitsmarkt keine Entwarnung. Die Finanz- und Wirtschaftskrise werde im nächsten Jahr erst richtig auf dem Arbeitsmarkt ankommen. Bisher habe sich der Arbeitsmarkt noch als vergleichsweise robust erwiesen. Durch Kurzarbeit seien hunderttausende Arbeitsplätze gerettet worden. Trotz dieser erfolgreichen Anstrengungen seien jedoch ältere Beschäftigte über 50 Jahre und jüngere Menschen unter 25 Jahren überproportional vom konjunkturbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit betroffen. „Sie brauchen unsere besondere Unterstützung“, sagte die Ministerin.

Zum einen gelte es, ältere Beschäftigte möglichst lange im Arbeitsleben zu halten, denn sie verfügten über wertvolles Erfahrungswissen, das den Unternehmen zugute komme. Gleichzeitig müssten jüngeren Menschen alle Chancen eröffnet werden, nach der Ausbildung einen Einstieg in den Beruf zu finden. Unternehmen müssten dabei unterstützt werden, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auszubilden. Die Sicherheit, junge Menschen nach Abschluss ihrer Ausbildung mit einer Förderung der BA übernehmen zu können, schaffe zusätzliche Ausbildungsanreize.

Zugleich müsse anerkannt werden, dass Beschäftigte durch ihre jeweilige Tätigkeit und ihre Arbeitszeit unterschiedlich belastet seien. Das müsse unabhängig von der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze sozialpolitisch berücksichtigt werden, so die Ministerin. Notwendig sei daher die Weiterentwicklung von Instrumenten, die einen flexiblen Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand eröffnen, um die Entscheidungsmöglichkeiten des Einzelnen zu verbessern und einer nachhaltigen Finanzierung des Sozialstaates zu entsprechen.

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHFT UND WEINBAU

Bundesratsinitiative Verkehrslärmschutz

Beck und Hering: Lärmschutz muss ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik sein

Rheinland-Pfalz hat in der heutigen Bundesratssitzung in Berlin eine Initiative zur Verbesserung beim Verkehrslärmschutz eingebracht. Dies teilten der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und Verkehrsminister Hendrik Hering mit. Verkehrslärm werde von der Bevölkerung als eines der vorrangigen Umweltprobleme empfunden. „Besserer Lärmschutz muss daher ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik der Zukunft sein“, betonten Beck und Hering. Die Bundesratsinitiative beinhaltet verbesserten Schutz vor Schienen-, Flug- und Straßenverkehrslärm.

Rheinland-Pfalz will beim Bundesrat eine Verordnung einbringen, wonach die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems möglichst bald erfolgen soll. „In anderen Ländern wie etwa der Schweiz gibt es bereits seit langem ein lärmabhängiges Trassenpreissystem. Dieses muss auch möglichst schnell jetzt in Deutschland eingeführt werden, um einen wirksamen Anreiz zur Umrüstung von alten Bestandsfahrzeugen zu schaffen“, so Beck und Hering. Die notwendigen Schritte zur Zulassung kostengünstiger lärmarmer Bremsanlagen müssten beschleunigt werden, damit die Umrüstung möglichst ohne zusätzliche Kosten für die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Zuge regulärer Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen kann.

Rheinland-Pfalz startet diese Bundesratsinitiative, damit sicher­gestellt wird, dass nach einer angemessenen Übergangszeit für die Umrüstung von Bestandswagen auf lärmarme Bremstechnik ab 2015 Güterwagen, die den aktuellen Lärmgrenzwerten für neue Güterwagen entsprechen, einen Bonus bei den Trassenpreisen erhalten.

Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für die Umrüstung von Güterwagen genehmigt. „Jetzt muss zügig mit der Umrüstung der Güterwagen begonnen werden. Die dabei vorgesehenen 5000 Güterwagen sollen schwerpunktmäßig am Rhein eingesetzt werden“, sagten Beck und Hering. Die Zusagen, die die Landesregierung vom ehemaligen Bahnchef Hartmut Mehdorn und von dem ehemaligen Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee erhalten hat, müssten ihre Gültigkeit behalten.

Beck und Hering sprachen sich auch dafür aus, bei der Berechnung der Schienenlärmbelastung im Falle von wesentlichen Änderungen der Schienentrassen oder dem Neubau von Trassen und bei der Lärmsanierung den so genannten Schienenbonus entfallen zu lassen: „Der Schienenbonus entspricht nicht mehr den jüngsten Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung.“

In ihrer Bundesratsinitiative fordert die Landesregierung des Weiteren, dass die Auslösewerte für die Lärmsanierung deutlich reduziert werden, um den Lärmschutz an Bundesfernstraßen zu verbessern. Bei dem Lärmschutz an Straßen besteht nach wie vor ein deutlicher Unterschied zwischen den Grenzwerten der Vorsorge (Lärmschutz beim Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen) und der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen). „Um diese Unterschiede im Interesse der betroffenen Bevölkerung zu vermindern, sollen die Grenzwerte für die Lärmsanierung an Straßen in der Baulast des Bundes um mindestens 3 dB(A) vermindert werden“, forderten Beck und Hering. Für den Baulastträger Bund entstehen hierdurch nach Angaben der Bundesregierung Investi­tionserfordernisse von geschätzten 1,5 Mrd. Euro. „Eine entsprechende Absenkung soll bereits in 2010 und nicht wie ursprünglich geplant erst ab dem Jahr 2011 erfolgen.“

Ministerpräsident Beck forderte die neue Bundesregierung auf, die rechtlichen Regelungen zur Begrenzung von Nachtflügen nicht aufzuweichen. Das Nachtflugverbot müsse angemessen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen abgewogen werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Hessen zu der beabsichtigten Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen dürfe nicht durch eine Gesetzesänderung ausgehebelt werden, so Beck.

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHFT UND WEINBAU

Bundesrat

Beck/Hering: Entlastung für kleinere Brauereien

Rheinland-Pfalz setzt sich für steuerliche Erleichterungen von kleineren Brauereien ein und unterstützt im Bundesrat eine entsprechende Initiative Bayerns. „Wir wollen die Verschärfung der Biersteuermengenregelung von 2004 rückgängig machen und damit strukturelle Kostennachteile kleinerer Brauereien ausgleichen“, erläuterten Ministerpräsident Kurt Beck und Wirtschaftsminister Hendrik Hering zur Haltung des Landes. Mit dem Vorstoß für ermäßigte Steuersätze könnte zugleich die Brauereienvielfalt in Deutschland gesichert werden.

Von den ermäßigten Steuersätzen zwischen 50 und 75 Prozent könnten Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektoliter Bier profitieren. In Rheinland-Pfalz käme die Regelung 42 der 43 Brauereien und Gasthausbrauereien zu Gute. Angesichts eines harten Wettbewerbs auf dem Biermarkt bei gleichzeitig hohen Energie- und Rohstoffkosten, mache die Rückkehr zu den früheren Vorgaben für die steuerliche Sonderregelung Sinn, so Beck und Hering.

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